- Kann ich im Zusammenhang mit dem Anbieterwechsel auch ohne Strom/Gas dastehen ?
Nein ! Ihr örtlicher Strom/Gasversorger ( der sog. Grundversorger ) ist gesetzlich verpflichtet, Sie mit Strom und Gas zu versorgen. Sie müssen nur Ihren neuen Lieferanten auswählen, alles Andere wird für Sie geregelt unter dem Grundversorger und dem neuen Anbieter / Vertragspartner.
- Entstehen bei dem Anbieterwechsel Kosten ?
Nein ! Ihr Anbieterwechsel ist ohne jegliche Kosten für einen Wechsel.
- Wer ist bei auftretenden Störungen zuständig ?
Sowohl bei Gas wie auch bei Strom ist immer der örtliche Grundversorger
( Stadtwerke ) für Sie zuständig. Hierfür erhalten die Grundversorger vom neuen Anbieter / Vertragspartner sogenannte Durchleitungsentgelte und Zählergebühren.
- Was geschieht mit Abschlagszahlungen, die ich bereits im Rahmen meines alten Vertragsverhältnisses geleistet habe ?
Ihre zuviel entrichteten Abschlagszahlungen werden Ihnen mit der Abschlußrechnung Ihres bisherigen Versorgers gutgeschrieben.
- Muß ich meinen Zähler bei einem Anbieterwechsel ablesen ?
Ja, Sie werden von Ihrem bisherigen Grundversorger im Zuge des geplanten Wechseltermins hierzu aufgefordert und erhalten dann eine Abschlußrechnung von Ihrem bisherigen Versorger ( zu meist Stadtwerke )
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